Informationen

Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.

 

Was leistet die Pflegekasse?

  • Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.
  • Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt.
  • Kombination: Die Pflege wird von einem Pflegedienst für einen festgelegten, monatlichen Betrag durchgeführt.

 

Beantragung und Überprüfung in einen Pflegegrad:

 

Bei der Einstufung in die Pflegegrade werden sechs Kategorien betrachtet:

1. Mobilität,

Beispiele für die Kriterien: wie selbstständig ist die Person, kann sie alleine im Bett die Position wechseln, sicher sitzen, sich innerhalb der Wohnung fortbewegen, Treppen steigen

2. Kognitive und Kommunikative Fähigkeiten,

Beispiele für die Kriterien: wie gut kann die Person sich im Alltag orientieren und daran teilnehmen, sich räumlich und zeitlich zurechtfinden, selbst Gespräche führen

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen,

Beispiele für die Kriterien: ist die Person nachts unruhig, ängstlich oder depressiv, wehrt sie sich gegen pflegerische Maßnahmen

4. Selbstversorgung,

Beispiele für die Kriterien: kann die Person sich noch alleine waschen, ankleiden, essen und trinken, die Toilette benutzen

5. Selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen,

Beispiele für die Kriterien: kann die Person ärztlich angeordnete Maßnahmen selbstständig ausführen, Medikamente einnehmen, den Blutzuckerspiegel messen und bewerten oder Arztbesuche wahrnehmen

6. Gestalltung des Alltagslebens und soziale Kontakte 

Beispiele für die Kriterien: ist die Person in der Lage, ihren Tagesablauf selbst zu gestalten, sich zu beschäftigen oder mit anderen Menschen in Kontakt zu treten

 

Für jedes Kriterium vergibt der Gutachter Punkte und dokumentiert so, wie selbstständig jemand ist. Am Ende des Moduls wird die Summe gebildet. Jedes Modul wird unterschiedlich gewichtet. Aus der Anzahl der gewichteten Punkte ergibt sich schließlich der Pflegegrad. Umso weniger selbstständig die Person ist, desto höher sind Punktzahl und damit auch der Pflegegrad.

AOK Hessen

 

Je nach Bedarf des jeweiligen Patienten wird er dann in einen Pflegegrad eingeteilt. Diese unterscheiden sich wie folgt:

Pflegegrad

Bewertungs-Punkte

Zielgruppe

1

(niedrigster Pflegegrad)

12,5 – 26,5 

(geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit)

Personen, die die Grundbedingungen für die Pflege-stufe 0 nicht erfüllen

2

(entspricht der Pflegestufe 0 und 1 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz)

27 – 47  

(erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit)

Der Pflegegrad 2 wird Personen mit einem geringeren Zeitaufwand an Pflege zugeordnet, Unterscheidung mit bzw. ohne eingeschränkte Alltagskompetenz (Auswirkung auf die Höhe der Pflegeleistung)

3

(entspricht der Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltags-kompetenz und 2 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz)

47,5 – 69,5 

(schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit)

Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (früher Pflegestufe 1) genießen nunmehr höhere Pflegeleistungen

4

(entspricht der Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz und 3 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz)

70 – 89,5 

(schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit)

Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (früher Pflegestufe 2 und 3) genießen nunmehr höhere Pflegeleistungen

5

(höchster Pflegegrad, entspricht der Pflegestufe 3 plus Härtefall)

ab 90 

(schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung)

Für Pflegebedürftige mit einem außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand, keine Unterscheidung mehr zwischen Personen mit bzw. ohne eingeschränkte kognitive Fähigkeiten

Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen:

 

Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro haben Pflegebedürftige, die häuslich gepflegt werden. Der Entlastungsbetrag gilt auch für die Verhinderungspflege. Folgende Aufwendungen des Pflegebedürftigen werden hierdurch abgegolten:

  • Erstattung von Leistungen aus der Tages- bzw. Nachtpflege
  • Erstattung von Leistungen aus der Kurzzeitpflege
  • Erstattung von Leistungen von ambulanten Pflegediensten (Ausnahme: Leistungen für körperbezogene Pflegemaßnahmen in den Pflegegraden 2 bis 5)

Ganz wichtig: Wird die Leistung in Höhe von 125 Euro innerhalb eines Kalenderjahres nicht zu 100 Prozent ausgeschöpft, wird der bisher nicht verbrauchte Betrag in das nachfolgende Kalenderjahr übertragen!

 

Krankenkasse.net

Übersicht der Leistungsansprüche ab 01. Januar 2017

Pflegegrad Leistungsart Monatlicher Leistungsbetrag bis zu

Pflegegrad 1

Mit/ohne eingeschränkter Alltagskompetenz

Pflegegeldleistung*    =

 

Pflegesachleistung*=

0,00 €

 

0,00 €

Pflegegrad 2

 

 

Pflegegeldleistung*   =

 

Pflegesachleistung*=

316,00 €

 

689,00 €

Pflegegrad 3

 

 

Pflegegeldleistung*   =

 

Pflegesachleistung*=

545,00 €

 

1262,00 €

Pflegegrad 3

Mit eingeschränkter

Alltagskompetenz

Pflegegeldleistung*   =

 

Pflegesachleistung*=

545,00 €

 

1298,00 €

Pflegegrad 4

Mit eingeschränkter

Alltagskompetenz

Pflegegeldleistung*   =

 

Pflegesachleistung*=

728,00 €

 

1612,00 €

Pflegegrad 5

Mit eingeschränkter

Alltagskompetenz

Pflegegeldleistung*   =

 

Pflegesachleistung*=

901,00 €

 

1995,00 €

* Pflegegeldleistung   =          Kein Pflegedienst

(KK bezahlt monatlich auf das Privatkonto)

 

* Pflegesachleistung    =          Pflegedienst ist im Einsatz

(wird automatisch zur Kombinationsleistung umgewandelt, sobald der Pflegedienst das Geld des Pflegegrades nicht voll ausschöpft!)

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, zögern Sie nicht und rufen Sie uns doch einfach mal in unseren Bürozeiten an.

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